Es ist die zweite Kartierung von Fischottern durch ehrenamtliche arbeitende Personen und gleichzeitig die Wiederholung der Kartierung vom Winter 2017/18. Für die Kartierung der bei uns nachtaktiven und heimlich lebenden Fischotter ist man fast ausschliesslich auf indirekte Nachweise wie Trittsiegel und Kot angewiesen.
In der ersten Kartierung 2017/18 wurden in den Kantonen Bern und Solothurn insgesamt 72 Quadrate à 5 x 5 km erfasst. In den meisten dieser Quadrate liegen ein bis gar mehrere Transekte (600 m Prüfstrecke) vor. Nun gilt es, diese Transekte einmal während des Winters 2019/20 abzugehen und auf Otterspuren zu untersuchen.
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